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Verspätete Anzeige über den Vollzug der Bestellung eines Geschäftsleiters: BaFin setzt Bußgeld fest

Verspätete Anzeige über den Vollzug der Bestellung eines Geschäftsleiters: BaFin setzt Bußgeld fest

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen ein Kreditinstitut ein Bußgeld in Höhe von 12.500 Euro festgesetzt. Der Grund: Die BaFin hatte festgestellt, dass das Kreditinstitut ihre Aufsichtspflicht verletzt hat. In Folge der nicht ausreichenden Überwachung der Mitarbeitenden wurde der Vollzug der Bestellung eines Geschäftsleiters nicht rechtzeitig angezeigt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Zum Hintergrund:

Kreditinstitute sind dazu verpflichtet, der BaFin und der Deutschen Bundesbank unverzüglich die Absicht sowie den Vollzug der Bestellung eines Geschäftsleiters anzuzeigen. Durch die Anzeigen soll sichergestellt werden, dass die Aufsichtsbehörden laufende Information über wesentliche personelle, organisatorische, rechtliche oder wirtschaftliche Veränderungen bei den beaufsichtigten Unternehmen erhalten.

Das Kreditinstitut hatte gegen diese Norm verstoßen.

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