Source: Switzerland – Canton Bern Government in German
Limousinendienste unterliegen nicht den strengen Anforderungen, die für Taxis gelten. Sie profitieren dafür nicht von den Privilegien der Taxis wie namentlich der Möglichkeit, Standplätze der Gemeinden zu benützen und Bus-Spuren zu befahren. Anbieterinnen und Anbieter von Limousinendiensten müssen sich einzig beim Kanton melden und ihre Fahrzeuge mit einer Plakette kennzeichnen, damit die Einhaltung der vom Bundesrecht vorgeschriebenen Ruhezeiten kontrolliert werden kann.
