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Ab dem 1. Januar 2025: Meldungspflicht für elektronische Kassensysteme

Ab dem 1. Januar 2025: Meldungspflicht für elektronische Kassensysteme

Source: Deutsche Nachrichten
Händler, Gastronomen und Handwerker müssen ab 2025 alle elektronischen Kassensysteme dem Finanzamt melden. Dies betrifft auch Kassensysteme, die bereits in Betrieb sind. Eine Übergangsfrist gilt für ältere Systeme, und die Meldung erfolgt über das Portal “Mein Elster”.

Hintergrund zur Meldepflicht

  • Ursprünglich war die Einführung der Meldung bereits für 2020 vorgesehen.
  • Verzögerungen traten auf, da es zunächst weder ein digitales noch ein papierbasiertes Verfahren gab.
  • Start: Ab 1. Januar 2025 stehen die Plattform “Mein Elster” und die ERiC-Schnittstelle für die Meldungen bereit.

Was müssen Händler, Handwerker und Gastronomen beachten?

  1. Meldepflicht:
    • Alle strombetriebenen Kassensysteme, wie Registrierkassen oder Waagen mit Kassenfunktion, sowie die dazugehörige zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE), müssen gemeldet werden.
  2. Übergangsfrist:
    • Systeme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, müssen spätestens bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden.
  3. Neue Systeme:
    • Alle Kassensysteme, die ab dem 1. Juli 2025 neu angeschafft, gemietet oder geleast werden, müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden.
  4. Außerbetriebnahme:
    • Kassensysteme, die nicht mehr verwendet werden – sei es durch Defekt, Diebstahl oder Ersatz – müssen ebenfalls innerhalb eines Monats gemeldet werden.
    • Eine Meldung ist nur erforderlich, wenn die ursprüngliche Anschaffung bereits gemeldet wurde.
  5. Betriebsstätten:
    • Pro Betriebsstätte müssen alle Kassensysteme in einer einheitlichen Mitteilung zusammengefasst werden (siehe § 146a Abs. 4 AO).

Checkliste: Diese Angaben müssen Sie melden

Für die Meldung über “Mein Elster” benötigen Sie:

  • Name des Steuerpflichtigen
  • Steuernummer des Steuerpflichtigen
  • Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
  • Art des verwendeten Kassensystems
  • Anzahl der verwendeten Kassensysteme
  • Seriennummer der Kassensysteme
  • Datum der Anschaffung
  • Datum der Außerbetriebnahme

Unterstützung bei der Umsetzung

Unsicherheiten? Bei Fragen oder technischen Problemen sollten Sie sich an Ihren Steuerberater oder einen Kassenfachhändler wenden.
Tipp: Eine frühzeitige Vorbereitung erleichtert die Einhaltung der neuen Meldepflicht und minimiert mögliche Verzögerungen oder Fehler.

⚠️ Wichtiger Hinweis: Die rechtzeitige Meldung ist entscheidend, um steuerliche Sanktionen zu vermeiden. Bereiten Sie sich am besten schon jetzt auf die Umstellung vor!

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