Source: Switzerland – Federal Council in German
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. November 2024 Berichte zu zwei EU-Richtlinien verabschiedet: Die eine Richtlinie betrifft die Abschöpfung und Einziehung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte, die andere behandelt Verstösse gegen die Sanktionen. In beiden Berichten werden die EU-Richtlinien mit dem geltenden Schweizer Recht verglichen.
