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Automatisierte Fahrzeugfahndung wird weiter betrieben

Automatisierte Fahrzeugfahndung wird weiter betrieben

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Am Freitag, 8. November 2024, wurde bekannt, dass das Bundesgericht eine Beschwerde gegen die Regelung zur automatisierten Fahrzeugfahndung im Luzerner Polizeigesetz gutgeheissen hat. Das Bundesgericht hielt fest, dass die automatisierte Fahrzeugfahndung im Bereich der Strafverfolgung auf Bundesebene zu regeln sei und nicht in den einzelnen Kantonen. Es hob deshalb die Regelung im Polizeigesetz des Kantons Luzern auf. 

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