Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Die Crypto Assets Crontol ist nicht befugt, solch eine Erlaubnis zu erteilen.
Die BaFin bittet daher alle Verbraucherinnen und Verbraucher, Angebote oder Aufforderungen abzulehnen, die auf die Crypto Assets Control verweisen.
