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LfA Förderbank Bayern: BaFin setzt Bußgeld fest

LfA Förderbank Bayern: BaFin setzt Bußgeld fest

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

So hatte die LfA Förderbank Bayern für das Einzelinstitut und die Institutsgruppe die Kernkapitalquote, die harte Kernkapitalquote und die Gesamtkapitalquote jeweils um etwa einen Prozentpunkt zu hoch angegeben. Das Institut hat diese Angaben mittlerweile korrigiert.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Zum Hintergrund:

Für eine effektive Aufsicht ist es essentiell, dass beaufsichtigte Unternehmen Informationen über ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage übermitteln.
Gemäß Artikel 430 Absatz 1 Buchstabe a) Capital Requirements Regulation (CRR) sind Kreditinstitute daher verpflichtet, bei der Aufsicht regelmäßig Informationen zu ihren Kapitalquoten einzureichen.

Für die Aufsicht ist die Meldung sehr bedeutsam. Sie kann so beurteilen, ob ein Einzelinstitut oder eine Institutsgruppe über angemessene Eigenmittel verfügt. Nur dann kann das beaufsichtige Unternehmen den Geschäftsbetrieb regulär und störungsfrei aufrechterhalten.

Gibt ein Institut eine Meldung zur seinen Kapitalquoten nicht, zu spät, nicht vollständig oder fehlerhaft ab, kann die BaFin dies mit einer Geldbuße ahnden.

Die LfA Förderbank Bayern hatte gegen diese Norm verstoßen.

MIL OSI