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ADLER Real Estate GmbH: BaFin setzt Geldbuße fest

ADLER Real Estate GmbH: BaFin setzt Geldbuße fest

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 20. September 2024 eine Geldbuße in Höhe von 140.000 Euro gegen die ADLER Real Estate GmbH festgesetzt. Grund war eine Aufsichtspflichtverletzung im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Die ADLER Real Estate GmbH hatte nicht bekannt gegeben, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse der Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2020 öffentlich zugänglich war.

Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.

Zum Hintergrund:

Finanzberichte stellen die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens dar. Diese Informationen sind für Anlegerinnen und Anleger wichtig, um eine fundierte Investitionsentscheidung treffen zu können.

Unternehmen wie die ADLER Real Estate GmbH, die ihren Sitz in Deutschland haben und hier am organisierten Markt Wertpapiere begeben, müssen bekanntmachen, wann und wo sie ihre Jahresfinanzberichte und Halbjahresfinanzberichte der Öffentlichkeit über das Unternehmensregister hinaus zur Verfügung stellen (Hinweisbekanntmachung).

Die Hinweisbekanntmachung beim Jahresfinanzbericht ist spätestens vier Monate bzw. im Falle des Halbjahresfinanzberichts drei Monate nach Ablauf des jeweiligen Berichtszeitraums und vor den Finanzberichten zu veröffentlichen.

Wenn das Unternehmen Finanzberichte und Hinweisbekanntmachungen nicht rechtzeitig oder gar nicht veröffentlicht, verstößt es gegen §§ 114 ff. WpHG. Die BaFin kann dies jeweils mit einer Geldbuße ahnden. Diese beträgt maximal zehn Millionen Euro oder bis zu fünf Prozent des Gesamtumsatzes.

MIL OSI