Source: Switzerland – Canton Bern Government in German
Die Steuergesetzrevision berücksichtigt zudem verschiedene überwiesene Vorstösse aus dem Grossen Rat. So verlangt etwa die Motion 220-2022 Freudiger (Langenthal, SVP), dass für privatrechtliche Organisationen und Gemeindeunternehmen im Bereich der Energieversorgung dieselben Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung gelten. Der Regierungsrat setzt den Vorstoss derart um, dass eine Steuerbefreiung für Gemeindeunternehmen nur gewährt werden kann, wenn deren Gewinne nicht in den allgemeinen Gemeindehaushalt ausgeschüttet werden. Ebenfalls umgesetzt wird die Motion 186-2022 Fuchs (Bern, SVP), wonach der Eintrag auf der Liste der steuerbefreite Institutionen nicht mehr gesperrt werden kann.
Nicht weiterverfolgt werden sollen dagegen zwei Vorstösse, welche eine Erhöhung des Versicherungsabzuges (Motion 300-2022; Amstutz, Sigriswil, SVP) und einen Wechsel zum Ausgleich der «warmen Progression» (Motion 206-2023; Rashiti, SVP, Gerolfingen) verlangen.
Im Rahmen der Gesetzesrevision werden zudem verschiedene Bestimmungen des Bundesrechts im bernischen Steuergesetz umgesetzt. Dazu gehören neue Besteuerungsregeln für Leibrenten und eine Besteuerungsgrundlage für Telearbeit (Homeoffice), welche Grenzgängerinnen und Grenzgänger betrifft.
