Source: Deutsche Nachrichten
Betreiber von Brandmelde- und Sprachalarmanlagen müssen 4 x im Jahr eine Begehung durchführen. Der Betreiber kann die anspruchsvolle Aufgabe an eine Fachfirma weiterreichen, um sie mit der Instandhaltung und Wartung zu beauftragen. Alternativ können Sie als Betreiber von Gefahrenmeldeanlagen eine sachkundige Person beauftragen, die von einer Fachfirma in die Tätigkeit eingewiesen wird.
Die Unternehmensberatung Wenzel aus dem schwäbischen Buch, hat eine Online-Schulung ins Leben gerufen, die für Betreiber von BMA von großem Vorteil ist. In der Halbtagesschulung wird ein umfangreiches Wissen vermittelt, sodass die Begehung nach DIN VDE 0833-1 normgerecht stattfinden kann. Die Teilnehmer erhalten einen Überblick zu den bestehenden Anforderungen und Abläufe der Begehung.
Die Online-Schulung „Begehung nach DIN VDE 0833-1 für höchste Sicherheit und Verlässlichkeit“ startet am 26.09.24 um 13:00 Uhr. Die Registrierung kann über die Webseite der Unternehmensberatung Wenzel erfolgen.
Betreiber von BMA haben zudem durch ihre Betreiberpflicht folgende Kriterien zu überprüfen:
- Einhaltung der Überwachungsaufgaben, die im Sicherungskonzept festgehalten wurden
- Bewertung des Zustands der sichtbaren Anlagenteile
- Kontrolle der Feuerwehrlaufkarten etc. auf Aktualität
- Prüfung etwaiger Raumnutzungsänderungen
- Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit des Betriebsbuches
Durch das vermittelte Wissen ist es Betreibern möglich, die Begehung normgerecht durchzuführen. Somit können die geforderten Kontrollen nach den Anforderungen der Norm erfolgen. Wer Interesse hat, sollte nicht zögern, sich unter dem Link anzumelden:
