Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Es liegt ein Identitätsdiebstahl zu Lasten der Van der Moolen Financial Services, mit Sitz in Paris, Frankreich vor. Das Unternehmen übte eine Tätigkeit als grenzüberschreitender Dienstleister gemäß § 74 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) aus. Auch im Register der französischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (Autorité de contrôle prudentiel et de résolution – ACPR) gibt es Hinweise auf einen möglichen Identitätsmissbrauch.
Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.
