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Hochrangige Konferenz zum Frieden in der Ukraine: Bericht über den Einsatz der Armee

Hochrangige Konferenz zum Frieden in der Ukraine: Bericht über den Einsatz der Armee

Source: Switzerland – Federal Administration in German

Bern, 28.08.2024 – Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. August 2024 den Bericht über den Assistenzdienst zur Unterstützung der Sicherheitsmassnahmen anlässlich der hochrangigen Konferenz zum Frieden in der Ukraine vom 15. und 16. Juni 2024 zuhanden des Parlaments verabschiedet. Der Bericht wird dem Parlament zur Behandlung in der Herbstsession überwiesen.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. Mai 2024 den Einsatz von maximal 4000 Armeeangehörigen im Assistenzdienst zur Unterstützung der zivilen Behörden bei den Sicherheitsmassnahmen rund um die hochrangige Konferenz zum Frieden in der Ukraine genehmigt, die am 15. und 16. Juni 2024 stattfand. 92 Staaten und 8 internationale Organisationen nahmen an der Konferenz teil. Die Hälfte der Staaten wurde durch ihre Staats- oder Regierungschefs oder -chefinnen vertreten, die meisten anderen auf Ministerebene.

Werden mehr als 2000 Angehörige der Armee aufgeboten oder dauert der Einsatz länger als drei Wochen, so muss gemäss Militärgesetz das Parlament den Einsatz genehmigen. Da die Zeit bis zur Konferenz nicht ausreichte, um der Bundesversammlung eine Botschaft vorzulegen, verabschiedete der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. August 2024 einen Bericht, den das Parlament in seiner Herbstsession behandeln wird.

Unterstützung durch die Armee

Auf Anfrage der kantonalen Behörden unterstützte die Armee vom 5. bis 19. Juni 2024 die Kantonspolizei Nidwalden, indem sie Aufgaben im Bereich Objektschutz und Schutz kritischer Infrastruktur, Lufttransport, Luftaufklärung, Überwachung und Intervention auf den Seen, Logistik und Führungsunterstützung übernahm. Die Armee erfüllte in Zusammenarbeit mit ihren Partnern alle Aufträge, die ihr von den zivilen Behörden erteilt wurden. Der Einsatz der Truppe verlief ohne relevante Zwischenfälle. Die Zusammenarbeit mit den zivilen Einsatzkräften und zwischen den beteiligten Kommandos der Armee verlief reibungslos.

Zudem verstärkte die Luftwaffe ihren Luftpolizeidienst, um die Sicherheit im Luftraum und die Lufthoheit zu wahren, und stellte den Lufttransport von völkerrechtlich geschützten Personen sicher.

Die Aufträge im subsidiären Sicherungseinsatz wurden mehrheitlich von Formationen übernommen, welche in diesem Zeitraum bereits für einen Wiederholungskurs eingeplant waren, sowie von Berufs- und Durchdienerformationen. Die Kosten des Einsatzes sind im ordentlichen Armeebudget für den Einsatz der Truppe und für den Ausbildungsdienst vorgesehen. Die endgültige Kostenabrechnung liegt noch nicht vor.

Weitere Beiträge des VBS

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) unterstützte die Durchführung der Konferenz in den Bereichen Kommunikationssicherheit, bevölkerungsschutzrelevante Lageverfolgung und radiologische Sicherheit sowie Schutz vor atomaren, biologischen und chemischen Bedrohungen (ABC-Schutz). Die Nationale Alarmzentrale informierte die Partnerorganisationen laufend über die Lage. Vor und während der Konferenz wurde die Überwachung im Hinblick auf radioaktive Emissionen intensiviert, insbesondere mit Hilfe der ABC-Spezialistinnen und -Spezialisten des Labors Spiez.

Das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) stellte den an der Organisation der Konferenz beteiligten Stellen von Bund und Kantonen eine gemeinsame Kommunikationsplattform zur Verfügung. Während der Konferenz nutzte das BACS diese Plattform, um über die Lageentwicklung im Bereich der Cyberbedrohungen zu informieren. Im Cyberbereich konnten alle Angriffe rechtzeitig erkannt und rasch abgewehrt werden. Es handelte sich vorwiegend um Überlastungsangriffe.

Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) unterstützte die zuständigen Stellen mit seinen Lagebeurteilungen im Rahmen eines unter seiner Verantwortung stehenden Nachrichtennetzes.


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Der Bundesrat
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