Source: Switzerland – Canton Bern Government in German
Die FiKo hat die Verfassungsinitiative «Für einen Kanton mit regulierbarem Grossraubtierbestand» vorberaten. Die Initiative will, dass der Kanton Bern noch mehr Autonomie und Kompetenzen bei der Regulierung von Grossraubtieren und deren Schutz hat. Die FiKo hat eine Delegation des Initiativkomitees und eine Vertretung aus dem Kanton Wallis angehört. Die Walliser Stimmbevölkerung nahm eine gleichlautende Initiative im Jahr 2021 an. Die Kommission hat von den Ausführungen des Regierungsrats Kenntnis genommen, wonach das Bundesrecht den Kantonen kaum Handlungsspielraum offenlässt.
Die Dringlichkeit und den Handlungsbedarf bezüglich Regulierung von Grossraubtieren hat die Kommission unterschiedlich eingeschätzt. Mehrere Mitglieder der Kommission haben Zweifel daran geäussert, ob es sinnvoll sei, das Anliegen – wenn es denn vom Volk unterstützt wird – auf Verfassungsstufe zu verankern. Eine knappe Mehrheit der Kommission hat sich schliesslich dafür ausgesprochen, einen Gegenvorschlag zur Verfassungsinitiative zu prüfen mit dem Ziel, eine mögliche Regelung auf Stufe Gesetz zu verankern. Dazu hat die Kommission zusätzliche neun Monate Zeit.
Zentrumslasten rascher anpassen
Der Regierungsrat präsentiert dem Grossen Rat alle vier Jahre einen Evaluationsbericht zur Wirkung des kantonalen Finanz- und Lastenausgleichs (FILAG). Das Fazit der aktuellen Evaluation ist grundsätzlich positiv. Der Regierungsrat sieht keinen Bedarf für grössere Anpassungen. Diesen Befund teilt die FiKo.
Im Hinblick auf den nächsten Evaluationszyklus stellt der Regierungsrat in Aussicht, die Zentrumslasten grundlegend zu überprüfen. Zudem hat er im Bericht Leitsätze formuliert, an denen sich die Überarbeitung orientieren soll. Für eine Mehrheit der Kommission ist das Vorgehen zu langsam. Sie will vorab erreichen, dass neben Bern, Biel und Thun neu auch Burgdorf und Langenthal eine Pauschalabgeltung ihrer Zentrumlasten erhalten. Der Prozentsatz der Abgeltung kann für Burgdorf und Langenthal allerdings tiefer liegen. Dies soll bereits in zwei Jahren erfolgen. Mit einer weiteren Planungserklärung verlangt die Kommission für die spätere, grundlegende Überprüfung, dass neben den Leitsätzen des Regierungsrates ergänzende Vorgaben für die Überarbeitung der Abgeltung der Zentrumslasten definiert werden.
Zusatzkredit für Archivierung
Schliesslich hat die FiKo dem Zusatzkredit zur Archivierung, Triage und Vorbereitung der Aussortierung der extern gelagerten Akten der Ämter der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) einstimmig zugestimmt. Der Zusatzkredit beträgt 1,7 Millionen Franken für die Jahre 2021 bis 2024. Die Mehrkosten entstehen, weil die Akten der 26 ehemaligen Regierungsstatthalterämter viel komplexer sind als ursprünglich angenommen.
Der Grosse Rat wird den Evaluationsbericht zum FILAG und den Zusatzkredit zur Archivierung der extern gelagerten Akten der Ämter der DIJ in der Herbstsession 2024 beraten. Die Beratung der Verfassungsinitiative «Für einen Kanton mit regulierbarem Grossraubtierbestand» wird 2025 stattfinden.
