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Der Kanton Bern passt das Naturschutzgesetz an Bundesvorgaben an

Der Kanton Bern passt das Naturschutzgesetz an Bundesvorgaben an

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Schliesslich will der Regierungsrat auch die Naturschutzaufsicht professionalisieren. In den letzten Jahren sind die Anforderungen an die Aufsicht deutlich gestiegen: Beschimpfungen, Drohungen und Littering haben stark zugenommen, Weggebote und Leinenpflicht für Hunde werden vermehrt missachtet. Anstelle der freiwilligen Naturschutzaufseherinnen und -aufseher sollen künftig nur noch die Wildhut, kantonale Fischereiaufseherinnen und -aufseher und die Kantonspolizei die Naturschutzaufsicht wahrnehmen. Mit der Teilrevision erhalten sie die Kompetenz, kleinere Verstösse wie zum Beispiel die Missachtung von Feuerverboten, mit Ordnungsbussen zu ahnden. Parallel dazu wird die Sensibilisierung der Besucherinnen und Besucher von Schutzgebieten durch Rangerinnen und Ranger intensiviert.

Weitere Änderungen der Teilrevision sind ein neues, vereinfachtes Verfahren für geringfügige Änderungen bei kantonalen Schutzbeschlüssen und die Förderung von ökologischen Ausgleichsflächen durch Kanton und Gemeinden. Zudem werden die Zuständigkeiten für Ausnahmebewilligungen beim Naturschutz geändert. Anstelle der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter sollen neu die Gemeinden und die Abteilung Naturförderung des Amts für Landwirtschaft und Natur zuständig sein.

MIL OSI