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Finanzkommission fordert die Kompensation des Finanzierungsfehlbetrags der Rechnung 2023

Finanzkommission fordert die Kompensation des Finanzierungsfehlbetrags der Rechnung 2023

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Zur Einhaltung der Schuldenbremse der Investitionsrechnung beantragt der Regierungsrat, auf eine Kompensation des Finanzierungsfehlbetrags zu verzichten. Diesem Antrag muss der Grosse Rat mit einer Drei-Fünftel-Mehrheit zustimmen. 

Die Mehrheit der FiKo empfiehlt, den Antrag des Regierungsrates abzulehnen. Sie ist der Meinung, dass der Finanzierungsfehlbetrag in den nächsten vier Jahren kompensiert werden soll. Die Ausnahmeregelungen der Schuldenbremsen sollen nach Meinung der Kommissionsmehrheit ausschliesslich in ausserordentlichen Situationen angewendet werden. Anders als in den Corona-Pandemie-Jahren 2020 und 2021 ist dies bei der Rechnung 2023 nicht der Fall. 

Die Kommissionsmehrheit lehnt daher den Antrag des Regierungsrates auf Verzicht auf die Kompensation des Finanzierungsfehlbetrags ab. Zudem reicht sie einen Eventualantrag ein. Dieser verlangt, dass im Falle der «altrechtlichen» Kompensation des Finanzierungsfehlbetrags 2023 bei der künftigen «neurechtlichen» Mehrjahresbetrachtung das Jahr 2023 ausgeklammert, bzw. eine «0» eingesetzt werden soll. Damit soll eine doppelte Kompensation verhindert werden.

Die Kommissionsminderheit stützt den Antrag des Regierungsrates und will auf die Kompensation verzichten. Die Weiterführung der Erhöhung der Investitionsausgaben soll nicht durch unnötigen finanziellen Druck in Frage gestellt werden.

MIL OSI