Source: Swiss Kanton Nidwalden News in German
In Nidwalden werden zurzeit die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, um das ausserschulische Betreuungsangebot an der Heilpädagogischen Schule Stans zu erweitern. Nachdem die Vorlage in der Vernehmlassung auf positives Echo gestossen ist, hat der Regierungsrat diese an den Landrat verabschiedet.
Die Teilrevision des kantonalen Volksschutzgesetzes, welche eine weitergehende ausserschulische Betreuung an der Heilpädagogischen Schule Stans (HPS) zum Ziel hat, ist in der externen Vernehmlassung bei Parteien, Gemeinden und Verbänden auf positive Resonanz gestossen. Mit der Vorlage sollen die gesetzlichen Weichen gestellt werden, dass die ausserschulische Betreuung an der HPS an Schultagen von heute 8.00 bis 15.00 Uhr auf künftig 7.00 bis 18.00 Uhr ausgedehnt werden kann. Dies bedeutet eine Angleichung an ähnliche Betreuungsangebote zugunsten von Schulkindern. Die vorgesehene Gesetzesanpassung geht auf eine gutgeheissene Motion aus dem Jahr 2022 der damaligen Landrätinnen Regula Wyss-Kurath und Astrid von Büren Jarchow zurück.
Im Weiteren sollen mit der Teilrevision das Genehmigungsverfahren für Schulbauten verschlankt und die damit verbundenen Kompetenzen für den Erlass von Benützungsreglementen festgelegt werden. Der Regierungsrat hat die Vorlage unverändert zuhanden des Landrates verabschiedet. Dieser wird sich voraussichtlich im Herbst dieses Jahres mit der Gesetzesanpassung befassen.
Post
Mit Gesetzesrevision wird Basis für ein Tagesschulangebot gelegt
