Source: Switzerland – Canton Bern Government in German
Um von den ausserordentlichen Beiträgen aus dem Lotteriefonds profitieren zu können, müssen die Baudenkmäler strenge Kriterien erfüllen. Die neue Geldspielgesetzgebung von 2021 verlangt, dass die Baudenkmäler abgesehen von ihrer geschichtlich und baulich herausragenden Bedeutung als «Wahrzeichen der Region» gelten und gemeinnützigen Trägerschaften gehören, die sich dem Erhalt und der Pflege dieser Objekte verpflichten.
Die Baudenkmäler müssen öffentlich zugänglich sein, damit die Bevölkerung von diesem einmaligen kulturellen Erbe profitieren kann. Viele Objekte bieten interessante Angebote für die ganze Familie und laden beispielsweise neben der Besichtigung des Baudenkmals auch zum Besuch eines Museums oder zum Spazieren in einem Park ein. «Mit den Beiträgen aus dem Lotteriefonds trägt der Regierungsrat dazu bei, dass diese herausragenden Baudenkmäler im Kanton Bern auch für künftige Generationen erhalten bleiben», sagt Regierungspräsident Philippe Müller.
