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NFON AG: Fehlerbekanntmachung für den Konzernlagebericht

NFON AG: Fehlerbekanntmachung für den Konzernlagebericht

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die in München ansässige NFON AG beschrieb ihr internes Kontroll- und Risikomanagementsystem (IKS) zum Konzernrechnungslegungsprozess als stringent. Die BaFin bezweifelt dies.

Unternehmen müssen über ihr IKS zum Konzernrechnungslegungsprozess berichten, damit sich Anlegerinnen und Anleger darüber informieren können.

Rechtsgrundlagen der BaFin

Die BaFin ist seit 1. Januar 2022 allein für die Überwachung der Bilanzen kapitalmarktorientierter Unternehmen zuständig. Rechtsgrundlage hierfür ist das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), und zwar Abschnitt 16, Unterabschnitt 1.

In Bilanzkontrollverfahren prüft die BaFin die Rechtmäßigkeit von Jahresabschlüssen oder Konzernabschlüssen und den zugehörigen (Konzern-) Lageberichten. Stellt sie darin Fehler fest, macht sie diese dem Kapitalmarkt bekannt. Damit soll das Vertrauen von Anlegerinnen und Anlegern gestärkt werden. Grundlage der Bekanntmachung ist § 109 Absatz 2 WpHG.

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