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Whistleblowingstelle soll für Mitarbeitende der Psychiatrien offen stehen

Whistleblowingstelle soll für Mitarbeitende der Psychiatrien offen stehen

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) schloss im Berichtsjahr eine Untersuchung zur Versorgungsqualität der kantonalen Psychiatrien ab, die sie 2022 begonnen hatte. Auslöser für die Beschäftigung waren Vorwürfe gegen das Psychiatriezentrum Münsingen (PZM) gewesen, in denen der Institution die Anstellung von Personen aus der Kirschblütengemeinschaft, wiederholter Einsatz von Zwangsmassnahmen sowie die Verbreitung von Satanismus-Theorien vorgeworfen worden waren. Die Kommission kam zum Schluss, dass die Probleme rund um das PZM mit drei verschiedenen Gutachten umfassend aufgearbeitet worden waren. Allerdings wäre es besser gewesen, wenn die zuständige Direktion oder der Regierungsrat die Prüfaufträge erteilt hätte und nicht einige Aufträge die Institution selber, andere die Direktion. Damit hätten Doppelspurigkeiten und Überschneidungen bei den Prüfgegenständen verhindert werden können. 

Für die GPK entscheidend ist, dass die Empfehlungen der Expertenberichte konsequent umgesetzt werden. Handlungsbedarf sah die Kommission besonders bei der Aufsicht – sowohl innerhalb des PZM als auch auf Stufe Verwaltungsrat und zuständiger Direktion. Denn nach Auffassung der GPK konnte es am PZM nur deshalb zu derart gravierenden Mängeln kommen, weil auch übergeordnete Gremien ihre Aufsicht nicht ausreichend wahrgenommen hatten. Die GPK regte ferner an, dass die kantonale Whistleblowingstelle als Anlaufstelle für Mitarbeitende aller anderen Träger öffentlicher Aufgaben fungieren soll und die gesetzlichen Bestimmungen entsprechend angepasst werden sollen.

MIL OSI