Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die Tätigkeit besteht darin, Bankkonten mit dem Video-Ident Verfahren zu eröffnen. Auf diesen Konten werden anschließend Gelder entgegengenommen und an Dritte weitergeleitet. Die Gelder stammen vermutlich von Personen, die selbst Opfer krimineller Handlungen geworden sind.
Privatpersonen, die Gelder entgegennehmen und an Dritte weiterleiten, können sich wegen des Betreibens unerlaubter Zahlungsdienste strafbar machen.
Außerdem könnten die Personen, von denen das eingezahlte oder überwiesene Geld stammt, Rückzahlungsansprüche geltend machen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die persönlichen Daten der Arbeitssuchenden missbraucht werden.
Die BaFin hat bereits mehrfach davor gewarnt, solche Angebote anzunehmen.
Den betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern empfiehlt die BaFin, die Strafverfolgungsbehörden – Polizei oder Staatsanwaltschaft – über solche Sachverhalte zu informieren.
Die Information der BaFin basiert auf § 8 Absatz 7 Satz 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz.
