Source: Deutsche Nachrichten
Zum 1. März 2024 ist der neue Planerbrief Nr. 46 der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) erschienen. Im Editorial erläutert Gastautor Peter Liebsch von der Drees & Sommer SE den aktuellen Stand der Anwendung von BIM beim Planen, Bauen und Betreiben von Gebäuden in Deutschland.
Weitere Themen in diesem Planerbrief sind Einbruchmeldeanlagen (EMA), energieeffiziente Rechenzentren, Brandschutz versus Amok, Trinkwasserhygiene und Personenbefreiung bei Aufzugsanlagen. Der Beitrag über EMA schildert, warum diese nicht mittels Riegelschaltkontakt scharf- bzw. unscharf geschaltet werden dürfen. Ein weiterer Beitrag stellt das in der Normenreihe DIN EN 50600 enthaltene Reifegradmodell zur Energieeffizienz und Nachhaltigkeit für Rechenzentren vor. Autor Bastian Nagel von Hekatron erläutert, wie es Planern und Betreibern gelingt, die Schutzziele im Brandfall und bei einer Amoklage in Einklang zu bringen. Ein anderer Beitrag klärt die Frage nach der Zertifizierungspflicht von Trinkwasserspendern. Der Beitrag zum Thema Aufzüge geht der Fragestellung nach, wer die Personenbefreiung bei Aufzugsanlagen vornehmen darf und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Mit dem Planerbrief informiert die DGWZ alle zwei Monate unabhängig und neutral über neue Vorschriften, Technologien und Veranstaltungen zu Planung, Errichtung und Betrieb von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA). Der nächste Planerbrief Nr. 47 erscheint am 1. Mai 2024. Der Planerbrief kann kostenlos auf der Website www.planerbrief.de abonniert und heruntergeladen werden.
