Source: Switzerland – Canton Bern Government in German
Um den Neubau realisieren zu können, müssen insbesondere landwirtschaftliche Bauten zurückgebaut werden. Diese Landwirtschaftsgebäude stehen grösstenteils am Ende ihres Lebenszyklus, werden für den Betrieb des Vollzugs in Witzwil aber weiterhin benötigt. Sie müssen deshalb noch vor dem Start des Neubaus an anderer Stelle in Witzwil wieder erbaut werden. Dadurch kann auf kostspielige Provisorien verzichtet werden. Für die Projektierung der Ersatzneubauten beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat einen Kredit von 1,5 Millionen Franken.
Der Grosse Rat befasst sich voraussichtlich in der Sommersession 2024 mit beiden Krediten.
