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TRAVELING GmbH, Xanten (vormals: Travel INTERNET AG): BaFin ordnet Abwicklung des Einlagengeschäfts an

TRAVELING GmbH, Xanten (vormals: Travel INTERNET AG): BaFin ordnet Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Das Unternehmen hat in erheblichem Umfang Gelder auf der Grundlage von Darlehensverträgen entgegengenommen und damit das Einlagengeschäft betrieben. Es verfügte jedoch nicht über die erforderliche Erlaubnis der BaFin gemäß § 32 Absatz 1 Satz 1 Kreditwesengesetz.

Die TRAVELING GmbH ist verpflichtet, die von Anlegerinnen und Anlegern ohne Erlaubnis angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen.

Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig

MIL OSI