Source: Deutsche BundesbankAm 18. Dezember 2023 beschloss der EZB-Rat, dass Rückforderungszinsen eine angemessene Korrekturmaßnahme darstellen würden, die einer nationalen Zentralbank (NZB) im Fall eines Verstoßes gegen das Verbot der monetären Finanzierung gemäß Artikel 123 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vorgeschlagen werden könnte.
Post
Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse) | Januar 2024
