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Kommission unterstützt Gesetzesänderungen zum Kantonswechsel von Moutier und zur Archivierung

Kommission unterstützt Gesetzesänderungen zum Kantonswechsel von Moutier und zur Archivierung

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Die SAK befürwortet auch die Änderung des Gesetzes über die Archivierung. Die vielfältige Revision betrifft verschiedene Bereiche. Sie schafft die Voraussetzungen dafür, dass die historisch wertvollen Archive der bis Ende 2016 staatlichen psychiatrischen Kliniken in das Staatsarchiv übernommen werden können (Universitäre Psychiatrische Dienste Bern, Psychiatriezentrum Münsingen, Psychiatrische Dienste Biel-Seeland – Berner Jura, heute Réseau de l’Arc SA). Künftig sollen zudem auch die Archive der dezentralen Verwaltung der Anbietepflicht unterstehen und archivrechtlich der Zentralverwaltung gleichgestellt werden. Das heisst, dass sie dem Staatsarchiv nicht mehr ständig benötigte Unterlagen zur Archivierung anbieten müssen.

Schliesslich begrüsst die SAK insbesondere, dass mit der Gesetzesrevision auch die Rechtsgrundlage für die Gewährung von Staatsbeiträgen an Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung geschaffen wird. Damit wird eine Forderung des Grossen Rates umgesetzt, wonach der Kanton Bern das Gosteli-Archiv unterstützen soll. Ebenfalls wichtig erscheinen der SAK die neuen rechtlichen Grundlagen für die digitale Langzeitarchivierung von kommunalen Daten aus Anwendungen, die von Kanton und Gemeinden gemeinsam genutzt werden. Dabei wird auch die Möglichkeit geschaffen, dass der Kanton den Gemeinden ein solches digitales Langzeitarchiv für weitere Gemeindaten zur Verfügung stellen kann.

Die SAK beantragt an der Gesetzesrevision lediglich zwei Änderungen. Eine ist redaktioneller Natur, die andere betrifft die besonderen Schutzfristen. Diese sollen nach dem Willen der SAK für alle Unterlagen gleichbleiben. Der Regierungsrat hingegen schlägt vor, die Schutzfrist für medizinische Behandlungsdokumentationen von Personen mit unbekanntem Todesdatum um 10 Jahre auf das 120. Altersjahr zu erhöhen.

Der Grosse Rat wird sich in der Frühlingssession 2024 mit den Gesetzesrevisionen befassen.

MIL OSI