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First Commercial Bank, Ltd. Frankfurt Branch, muss ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherstellen und neue Kapital- und Geschäftsplanung einreichen

First Commercial Bank, Ltd. Frankfurt Branch, muss ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherstellen und neue Kapital- und Geschäftsplanung einreichen

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Eine Schwerpunktprüfung hatte ergeben, dass die Bank die für sie geltenden Vorgaben des Kreditwesengesetzes nicht erfüllte. Betroffen waren unter anderem das Meldewesen, die Risikotragfähigkeit, das Auslagerungsmanagement sowie die IT.

Zudem hat die BaFin angeordnet, dass die First Commercial Bank, Ltd. Frankfurt Branch, ihre Geschäfts- und Kapitalplanung erneut einreicht.

Die Maßnahmen sind bestandskräftig.

Ordnungsgemäße Geschäftsorganisation

Eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation soll gewährleisten, dass Kreditinstitute die gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Wie dies zu geschehen hat, regelt § 25a Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG).

Kommt die BaFin zu dem Schluss, dass die Geschäftsorganisation eines Instituts Mängel aufweist, kann sie tätig werden. Grundlage hierfür ist § 25a Absatz 2 Satz 2 KWG. Die BaFin kann zum Beispiel anordnen, dass das betroffene Institut die Mängel beseitigt. Sie kann auch verlangen, dass sie ihre Geschäfts- und Kapitalplanung erneut einreicht. Beides hat sie bei der First Commercial Bank, Ltd. Frankfurt Branch, getan.

Auch die Veröffentlichung solcher Maßnahmen erfolgt nach festen Regeln. Sie finden sich in § 60b Absatz 1 KWG.

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