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Transparente Wahl- und Abstimmungsfinanzierung: Kommission beantragt Anpassungen

Transparente Wahl- und Abstimmungsfinanzierung: Kommission beantragt Anpassungen

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Die Kommissionsmehrheit beantragt, dass die vorsätzliche Verletzung der Transparenzpflichten mit einer Busse von bis zu 2000 Franken bestraft werden kann. Eine Kommissionsminderheit möchte hingegen auf Sanktionen verzichten. Aus ihrer Sicht soll die Öffentlichkeit die Kontrolle über die gemeldeten Informationen wahrnehmen.

Die neuen Regelungen sollen gemäss Antrag der Kommission per 30. März 2025 in Kraft treten, damit die Transparenzpflichten für die Gesamterneuerungswahlen vom 29. März 2026 vollumfänglich zur Anwendung kommen.

Die zweite Lesung zur Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte findet in der Wintersession 2024 statt.

MIL OSI