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Guru4Invest: BaFin warnt vor der Website guru4invest.io

Guru4Invest: BaFin warnt vor der Website guru4invest.io

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Der Betreiber gibt an, von einer „Crypto Assets Control“ beaufsichtigt zu sein. Dabei handelt es sich um keine behördliche Finanzmarktaufsicht. Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Die Crypto Assets Control ist nicht befugt, solch eine Erlaubnis zu erteilen.

Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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